Abwassertanks
Ist kein Anschluss an den Abwasserkanal möglich, wird das Abwasser in einem Abwassertank gesammelt. Besonders bei Wochenendhäusern oder Kleingärten, bei denen das Abwasseraufkommen für eine Kleinkläranlage zu gering oder unregelmäßig ist, eignet sich eine abflusslose Sammelgrube. Diese wird regelmäßig durch ein Fachunternehmen geleert. Informieren Sie sich vor dem Kauf bei der zuständigen Behörde über erforderliche Zulassungen und Zertifikate. Bei zisterne.net finden Sie eine große Auswahl an Abwassertanks und DIBt-zugelassenen Sammelgruben.
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Abwassertanks und abflusslose Sammelgruben
Ein Abwassertank ermöglicht die sichere Sammlung häuslicher Abwässer auf Grundstücken, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Typische Einsatzorte sind Kleingärten, Wochenend- und Ferienhäuser, Sportanlagen sowie abgelegene oder nur zeitweise genutzte Gebäude. Unsere AQa.Line Abwassertanks sind in unterschiedlichen Größen von 700 bis 12.000 Litern erhältlich. Je nach Modell werden sie mit einer DIBt-Zulassung oder einer Herstellerbescheinigung angeboten. Damit Sie den für Ihr Grundstück geeigneten Tank auswählen, sollten die örtlichen Anforderungen unbedingt vor der Bestellung mit der zuständigen Behörde oder dem Abwasserzweckverband abgestimmt werden.
Abwassertank, Sammelgrube oder Senkgrube?
Die fachlich richtige Bezeichnung lautet abflusslose Sammelgrube. Umgangssprachlich werden solche Behälter auch als Abwassertank, Fäkalientank oder Senkgrube bezeichnet. Anders als bei einer Kleinkläranlage findet im Tank keine Behandlung des Abwassers statt. Das gesamte häusliche Grau- und Schwarzwasser wird lediglich gesammelt und anschließend durch einen Entsorgungsfachbetrieb abgepumpt.
Über die Abwassergrundleitung gelangen beispielsweise die Abwässer aus Toiletten, Waschbecken, Duschen und Waschmaschinen in den Tank. Die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder anderer Medien ist nicht zulässig.
Abwassertank mit DIBt-Zulassung: Was bedeutet das?
Viele Grundstückseigentümer suchen gezielt nach einem Abwassertank mit DIBt-Zulassung. DIBt steht für Deutsches Institut für Bautechnik. Formal handelt es sich bei dem vorliegenden Bescheid um eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung in Verbindung mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung beschreibt die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften und den zulässigen Verwendungsbereich des Behälters. Die allgemeine Bauartgenehmigung enthält ergänzende Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Wartung. Eine DIBt-Zulassung ist damit deutlich umfangreicher als eine reine Bestätigung des Herstellers.
DIBt-Zulassung Z-40.24-140
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und allgemeine Bauartgenehmigung Z-40.24-140 gilt vom 3. Mai 2024 bis zum 3. Mai 2029. Sie umfasst einwandige, unterirdische und abflusslose Sammelgruben aus rotationsgeformtem Polyethylen mit einem Nennvolumen von 700, 1.000 und 3.000 Litern zur Lagerung häuslicher Abwässer.
Die Behälter dürfen einzeln oder als System aus maximal vier Behältern des gleichen Typs und der gleichen Größe verwendet werden. Auf Grundlage der 3.000-Liter-Behälter können daher entsprechend der Zulassung ausgeführte Mehrbehältersysteme mit 6.000, 9.000 oder 12.000 Litern entstehen. Entscheidend ist, dass die konkrete Zusammenstellung und der Einbau vollständig den Vorgaben des Bescheids entsprechen.
Welche Prüfungen sind mit der DIBt-Zulassung verbunden?
Die Zulassung legt nicht nur Maße und Materialien fest, sondern regelt auch die Qualitätssicherung während der Herstellung. Vorgesehen sind unter anderem:
- eine kontinuierliche werkseigene Produktionskontrolle
- Prüfungen von Material, Form, Abmessungen und Wandstärken
- Gewichts-, Dichtheits- und Stabilitätsprüfungen
- eine regelmäßige Fremdüberwachung des Herstellwerks
- ein Übereinstimmungszertifikat einer anerkannten Zertifizierungsstelle
- die Kennzeichnung der zugelassenen Behälter mit dem Ü-Zeichen
Die Fremdüberwachung des Herstellwerks und der werkseigenen Produktionskontrolle muss laut Zulassung mindestens zweimal jährlich erfolgen. Behälter, welche die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht als zugelassene Sammelgruben verwendet werden.
Ersetzt die DIBt-Zulassung eine örtliche Genehmigung?
Nein. Eine DIBt-Zulassung ersetzt keine Baugenehmigung, wasserrechtliche Erlaubnis oder andere behördlich geforderte Zustimmung. Ob auf einem Grundstück eine abflusslose Sammelgrube eingebaut werden darf und welche Nachweise verlangt werden, richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.
Vor dem Kauf sollten Sie deshalb bei der zuständigen Gemeinde, der unteren Wasserbehörde oder dem örtlichen Abwasserzweckverband erfragen, ob eine DIBt-Zulassung zwingend erforderlich ist. Der vollständige Zulassungsbescheid sollte am Einbauort vorliegen und auf Anforderung der beteiligten Behörde vorgelegt werden können.
Was ist eine Herstellerbescheinigung?
Einige AQa.Line Abwassertanks werden mit einem Herstellerzertifikat beziehungsweise einer Herstellerbescheinigung ausgeliefert. Darin bestätigt der Hersteller die Eignung des jeweiligen Kunststoffbehälters als abflusslose Sammelgrube für häusliches Abwasser.
Die Herstellerbescheinigung beschreibt unter anderem das verwendete Polyethylen, die monolithische Herstellung im Rotationssinterverfahren, die Behälterkonstruktion und die Qualitätssicherung während der Produktion. Zu den dokumentierten Kontrollen gehören je nach Ausführung:
- Sichtkontrollen der Behälteroberfläche
- Überprüfung des verwendeten Materials
- Messung von Gewicht und Wandstärken
- Prüfung der Dichtheit
- Dokumentation und Überwachung der Produktion
Eine Herstellerbescheinigung ist jedoch nicht mit einer DIBt-Zulassung gleichzusetzen. Ob ein solcher Nachweis von der zuständigen Behörde akzeptiert wird, muss vor dem Kauf geklärt werden. Wird ausdrücklich eine DIBt-Zulassung verlangt, reicht eine Herstellerbescheinigung allein nicht aus.
DIBt-Zulassung und Grundwasser
Eine DIBt-Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass jeder zugelassene Abwassertank uneingeschränkt in Grundwasser oder Staunässe eingebaut werden darf. Entscheidend sind immer die Regelungen für die jeweilige Tankgröße.
Abwassertanks mit 700 und 1.000 Litern
Die zugelassenen Behälter mit 700 und 1.000 Litern dürfen nur in einer durchlässigen und sickerfähigen Umgebung eingebaut werden. Ein Einbau in hochwasser- oder staunässegefährdeten Bereichen sowie bei Grundwasserständen oberhalb der Behältersohle ist laut Zulassung nicht gestattet.
Abwassertank mit 3.000 Litern
Der 3.000-Liter-Behälter darf als einzelner Tank unter bestimmten Voraussetzungen auch in Bereichen mit Staunässe oder hohem Grundwasserstand eingebaut werden. Dabei müssen die vorgeschriebene Sicherheit gegen Aufschwimmen und die vom Grundwasserstand abhängige Mindestüberdeckung eingehalten werden. Der Wasserstand darf den Behälterscheitel nicht übersteigen.
Die besonderen Regelungen für den einzelnen 3.000-Liter-Behälter dürfen nicht automatisch auf Mehrbehältersysteme oder andere Tankgrößen übertragen werden. Bei schwierigen Boden- oder Grundwasserverhältnissen sollte die Einbausituation vor der Bestellung fachlich geprüft werden.
Was gehört typischerweise zu einem Abwassertank?
Die genaue Ausstattung unterscheidet sich abhängig von Tankgröße und gewählter Ausführung. Typischerweise umfasst eine AQa.Line Abwassersammelgrube folgende Bestandteile:
Unterirdischer Kunststoffbehälter
Der Tank wird aus Polyethylen gefertigt und ist ausschließlich für die unterirdische Sammlung häuslicher Abwässer vorgesehen. Durch die Herstellung aus einem Stück besitzt der Behälterkörper keine Schweißnähte.
Absaug- und Kontrollschacht
Über den Absaug- und Kontrollschacht lässt sich der Füllstand kontrollieren und der Tank durch ein Entsorgungsunternehmen entleeren. Je nach Modell stehen unterschiedliche Schachtdurchmesser zur Verfügung. Die Abdeckung muss im laufenden Betrieb fest und kindersicher verschlossen bleiben.
Zulauf für die Abwasserleitung
Das häusliche Abwasser wird über eine Abwassergrundleitung in den Tank geleitet. Die Anschlussleitung muss mit dem erforderlichen Gefälle, ohne unzulässige Abwinkelungen und entsprechend der jeweiligen Einbauanleitung verlegt werden.
Be- und Entlüftung
Eine Be- und Entlüftung der Sammelgrube ist zwingend erforderlich. Sie erfolgt üblicherweise über die belüftete Fallleitung des Gebäudes und eine Dachentlüftung. Ist dies nicht möglich, kann abhängig von der Planung ein separater Be- und Entlüfter verwendet werden.
Entleerung über den Kontrollschacht oder an der Grundstücksgrenze
Standardmäßig wird das Abwasser mit einem Saugschlauch direkt über den Kontrollschacht entnommen. Alternativ kann eine Absaugeinrichtung bis an die Grundstücksgrenze geführt werden. Dadurch kann der Entsorgungsbetrieb die Sammelgrube leeren, ohne das Grundstück befahren zu müssen.
Für diese Ausführung wird ein Steigrohr im Tank mit einer bauseitig verlegten Saugleitung verbunden. An der Grundstücksgrenze kann anschließend beispielsweise ein Saugbogen oder Schwanenhals mit Perrot-Kupplung montiert werden. Wenn eine solche Lösung gewünscht oder vom Entsorger vorgeschrieben ist, sollte sie bereits bei der Tankbestellung berücksichtigt werden.
Die passende Größe der Sammelgrube bestimmen
Die Größe des Abwassertanks richtet sich nach der Anzahl der Nutzer, der Nutzungsdauer des Gebäudes, dem täglichen Wasserverbrauch und dem gewünschten Entleerungsintervall. Bei dauerhaft bewohnten Gebäuden kann laut AQa.Line Betriebsanleitung mit etwa 100 bis 150 Litern Abwasser pro Person und Tag gerechnet werden. Der tatsächliche Wert kann jedoch deutlich abweichen.
Bei einem nur gelegentlich genutzten Wochenend- oder Ferienhaus kann ein kleinerer Tank ausreichen. Bei regelmäßig bewohnten Gebäuden steigt das benötigte Speichervolumen deutlich. Neben dem rechnerischen Bedarf sollten auch die örtlichen Vorgaben und die Entsorgungskosten berücksichtigt werden.
Ein Füllstandsanzeiger oder Überfüllmelder erleichtert die Kontrolle. Der Betreiber bleibt dennoch dafür verantwortlich, die Entleerung rechtzeitig vor Erreichen des maximalen Füllstands zu veranlassen.
Was ist beim Einbau eines Abwassertanks zu beachten?
Für jeden Tank gelten eigene Einbauvorschriften. Maßgeblich sind immer die zum ausgewählten Modell gehörende Einbauanleitung, eine vorhandene DIBt-Zulassung und die Vorgaben der zuständigen Behörde. Angaben zu Verfüllmaterial, Erdüberdeckung oder Grundwasser dürfen nicht von einem Tankmodell auf ein anderes übertragen werden.
Vor dem Einbau müssen insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Bodens
- maximal auftretender Grundwasserstand
- mögliche Staunässe- oder Hochwassergefahr
- Abstand zu Gebäuden, Fundamenten und Böschungen
- auftretende Verkehrs- und Erdlasten
- zulässige Erdüberdeckung des jeweiligen Tanks
- fachgerechte Be- und Entlüftung
- Zugänglichkeit für Kontrolle und Entleerung
Der Behälter wird auf einer entsprechend vorbereiteten Bettung aufgestellt und mit dem vorgeschriebenen Material umhüllt. Die Verfüllung muss lagenweise und gleichmäßig erfolgen, damit keine Hohlräume, Verlagerungen oder Beschädigungen entstehen. Welche Körnung, Bettungsstärke und Verdichtung zulässig sind, ergibt sich aus der jeweiligen Einbauanleitung.
Fachgerechter Einbau und Dichtheitsprüfung
Bei DIBt-zugelassenen Sammelgruben muss der Einbau durch einen Montagebetrieb erfolgen, der über die erforderliche Erfahrung, geeignete Geräte und ausreichend geschultes Personal verfügt. Der ordnungsgemäße Einbau ist durch einen verantwortlichen Sachkundigen zu bestätigen.
Die Behälter und Anschlussleitungen müssen nach der Montage und vor der endgültigen Einerdung entsprechend der Zulassung auf Dichtheit geprüft werden. Dabei wird der Tank bis zur Oberkante des Behälterdoms mit Wasser gefüllt. Über einen Zeitraum von mindestens einer Stunde darf keine Leckage erkennbar sein. Das Prüfprotokoll ist dem Betreiber auszuhändigen.
Die Einbaubestätigung und das Prüfprotokoll sollten gemeinsam mit dem vollständigen Zulassungsbescheid beziehungsweise der Herstellerbescheinigung in die Bauakte aufgenommen werden.
Kann ein Abwassertank befahren werden?
Ein Abwassertank darf nur dann unter einer befahrenen Fläche eingebaut werden, wenn Behälter, Abdeckung und Einbauweise ausdrücklich für die auftretende Verkehrsbelastung freigegeben sind. Eine belastbare Abdeckung allein macht den darunterliegenden Tank nicht automatisch befahrbar.
Bei den Behältern der DIBt-Zulassung Z-40.24-140 muss der Bereich der Baugrube gegen das Überfahren mit Fahrzeugen geschützt und entsprechend gekennzeichnet werden. Auch bei anderen AQa.Line Abwassertanks sind die produktspezifischen Einbauvorgaben maßgeblich.
Betrieb, Entleerung und Wartung
Der Füllstand muss regelmäßig kontrolliert und die Entleerung rechtzeitig durch einen Fachbetrieb veranlasst werden. Die gesamte Anlage sollte außerdem auf Funktionstüchtigkeit, Standsicherheit und den festen Sitz der Abdeckung überprüft werden. Abhängig von den örtlichen Vorschriften können wiederkehrende Dichtheitsprüfungen notwendig sein.
Im Inneren einer Abwassersammelgrube können gesundheitsschädliche und explosionsfähige Gase entstehen. Ein Einstieg in den Behälter ist nicht vorgesehen und kann lebensgefährlich sein. Arbeiten am Tank dürfen ausschließlich unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und durch sachkundige Personen erfolgen.
Unsere AQa.Line Abwassertanks werden überwiegend in Deutschland hergestellt und zeichnen sich durch ihre robuste, nahtlose Bauweise aus. Auf die Behälter erhalten Sie 25 Jahre Garantie. Je nach örtlicher Anforderung können Sie zwischen Modellen mit DIBt-Zulassung und Ausführungen mit Herstellerbescheinigung wählen.
Häufige Fragen zu Abwassertanks und DIBt-Zulassungen
Nein, die Anforderungen unterscheiden sich regional. Einige Behörden verlangen ausdrücklich eine DIBt-Zulassung, während andernorts eine Herstellerbescheinigung akzeptiert werden kann. Klären Sie dies unbedingt vor dem Kauf mit der zuständigen Behörde oder dem Abwasserzweckverband.
Die DIBt-Zulassung beziehungsweise allgemeine Bauartgenehmigung ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweis mit verbindlichen Vorgaben zu Herstellung, Kontrolle, Einbau und Betrieb. Eine Herstellerbescheinigung dokumentiert dagegen die vom Hersteller bestätigte Eignung und Qualität des jeweiligen Tanks. Sie ist kein gleichwertiger Ersatz, wenn behördlich eine DIBt-Zulassung gefordert wird.
Der Bescheid umfasst Einzelbehälter mit 700, 1.000 und 3.000 Litern. Zusätzlich sind Systeme aus maximal vier Behältern des gleichen Typs und der gleichen Größe zulässig. Die konkrete Ausführung muss den Vorgaben und zeichnerischen Anlagen des Zulassungsbescheids entsprechen.
Nein. Die zulässigen Grundwasserbedingungen unterscheiden sich je nach Behältergröße. Die 700- und 1.000-Liter-Tanks dürfen nicht bei Grundwasser über der Behältersohle sowie in staunässe- oder hochwassergefährdeten Bereichen eingebaut werden. Für den einzelnen 3.000-Liter-Tank gelten besondere Einbauvorgaben.
Nein. Die DIBt-Zulassung ersetzt keine für das konkrete Grundstück erforderliche Genehmigung, Anzeige oder behördliche Zustimmung.
Das Entleerungsintervall ergibt sich aus Tankvolumen, Personenzahl und tatsächlichem Abwasseranfall. Der Füllstand sollte regelmäßig kontrolliert und die Entleerung frühzeitig durch einen zugelassenen Fachbetrieb beauftragt werden.
Nein. Eine abflusslose Sammelgrube speichert das häusliche Abwasser lediglich. Eine biologische oder mechanische Behandlung wie in einer Kleinkläranlage findet nicht statt.
Aufbewahrt werden sollten die örtliche Genehmigung beziehungsweise Anzeige, der vollständige DIBt-Bescheid oder die Herstellerbescheinigung, die Einbauanleitung, die Einbaubestätigung und gegebenenfalls das Protokoll der Dichtheitsprüfung.